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JURYBEDINGUNGEN SOMMERMARKT DES KUNSTHANDWERKS
Erste Jurysichtungen gibt es laufend (siehe erste Planzusammenstellung)
Letzter Jury-
Über die Entscheidung der Jury ist keinerlei Korrespondenz etc. vorgesehen.
Eine eventuelle Ablehnung wird unkommentiert zur Kenntnis genommen.
Nur nach erfolgter positiver Geamtbeurteilung kann der/die Bewerber/in beim Markttermin
im Juni teilnehmen. Über das Juryergebnis werden Sie anschließend per Mail oder schriftlich
informiert. Es wird nur das Ergebnis in Form von einer Annahme oder Nichtannahme ohne Detail
mitgeteilt.
Vorspann: Keine Berücksichtigung finden bei der Bewertung Bewerbungen mit
Handelsware, zu viele versch. Produkte (Konzentration aufs Wesentliche)
KRITERIEN:
Punktvergabe von 1 bis 5, Höchstanzahl gesamt 45
4 Jurymitglieder, bestehend aus der Protokollführung ohne Stimmrecht,
je eine Person aus dem Bereich Kunst und Galerie, Kunsthandwerk, Touristik
1) Selber gefertigt, Originalität und Authentizität (Alleinstellungsmerkmale), Handwerk
Haptik, Eleganz
2) Präsentation am Stand bzw. Präsentation durch Bewerbungsfotos, Beschreibung und Vollständigkeit
bei der Anmeldung
3) Subjektiver Eindruck des Jurymitglieds
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