SOMMERMARKT DES KUNSTHANDWERKS - art for two days

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Teilnahmebedingung

MARKTINFO


TEILNAHMEBEDINGUNGEN SOMMERMARKT DES KUNSTHANDWERKS

ANMELDUNG:
Die Anmeldung, welche vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet werden muss,
ist für den Aussteller ein rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Auftrag. Anmeldungen mit Vor-
behalt können nicht berücksichtigt werden. Auch wenn Wünsche hinsichtlich der Lage und Platz-
größe nicht vollständig erfüllt werden können, ist die Anmeldung für den Aussteller rechtsver-
bindlich und unwiderruflich. Streichungen, Ergänzungen und Vorbehalte der Anmeldung gelten
als nicht beigesetzt und werden auch durch Annahme der Anmeldung nicht anerkannt. Über Zu-
lassung zur Ausstellung und die Annahme der Anmeldung, die einer schriftlichen Bestätigung
bedarf, entscheidet der Veranstalter. Die Standmiete unterliegt weder dem Miet- noch dem
Preisgesetz, sondern wird aufgrund freier Vereinbarung festgesetzt. Der Standpreis enthält die
im Anmeldeformular angeführten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, über die gemietete
Fläche anderweitig zu verfügen bzw. eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, falls die
fällige Miete nur teilweise oder gar nicht innerhalb der festgesetzten Zahlungsfristen eingegang-
en ist oder wenn über das Vermögen des Ausstellers die Einleitung eines Ausgleichs- oder Kon-
kursverfahrens eingeleitet wurde. Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Platz
ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen und zieht eine Vertragsstrafe in der Höhe von 50%
der Platzmiete nach sich.
ZUSATZ: Die Anmeldung ist grundsätzlich unwiderruflich. Eine Nichtteilnahme befreit nicht von
der Bezahlung. Sofern der Aussteller die Anmeldung bis 8 (acht) Wochen vor Veranstaltungs-
beginn mittels eingeschriebenem Brief storniert, kann der Auflösung des Vertragsverhältnisses
ausnahmsweise zugestimmt werden. Spätere Stornierungen oder Nichterscheinen  ziehen
eine 100% Stornogebühr, die sich aus Platzmiete und zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr
von € 25,00 in Summe ergibt, nach sich.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Einzahlung in der Höhe, wie in der Anmeldung vorgeschrieben, ist sofort bei Rechnungs-
erhalt fällig. Eventuelle separate Dienstleistungen werden gesondert verrechnet.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in angemessener Höhe verrechnet. Außerdem kann der
Vermieter von allen mit dem Mieter geschlossenen Verträgen zurücktreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung fordern. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

NICHTABHALTUNG:
Umstände, die eine planmäßige Abhaltung unmöglich machen, berechtigen den Vermieter die
Veranstaltung abzusagen, wobei Schadenersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen sind.

STANDBAU:
Bunte Zelte oder Partyzelte sind nicht erlaubt!
Der Aufbau der Stände erfolgt ausschließlich an den im Formular angeführten Terminen oder in
später verbindlich bekannt gegebenen Zeiten. Die Stände sollten nach bestem Gutdünken in
einladender Form gestaltet werden. Auch Schirme mit Werbeaufdrucken sind nicht vorgesehen.
Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich einzuhalten. Der Mieter haftet auch für von ihm verur-
sachte, eventuelle Schäden an Gebäuden, Inventar und technischen Einrichtungen. Die Reinig-
ung (besenrein) sowie Entfernung von Verpackungsmaterial des Standes obliegt dem Mieter
während und nach der Veranstaltung. Bei Nichterfüllung dieses Punktes werden mindestens
25,00 Euro exkl. MwSt. nachverrechnet. Ausgeliehene Tische und anderes Mobilar sind an den
Ort der Entnahme zurückzubringen.
LEISTUNGEN UND PFLICHTEN: Im Schloss ist eine Landesmusikschule untergebracht.
Die vorhandenen Möbel sind im Standbau zu integrieren - gilt auch für das Amtsgebäude
(Foyer und Saal), je nachdem, welche Flächen benutzt werden. Strom ohne Zuleitung,
Wasser ohne Zuleitung, Werbekosten, Reinigung nach Übergabe in besenreinem Zustand.
Es stehen Abfallcontainer zur Verfügung. Der Schlosshof besitzt eine Glasüberdachung.
Außerhalb des Hofes keine Überdachung. Gelände und Schloss sind von Freitag bis Sonntag
in der Nacht bewacht und durch Gitter abgeschirmt.

BETRIEB DER STÄNDE:
Es gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Der Stand muss während der
gesamten Öffnungszeiten von fachkundigem Personal besetzt sein. Die Beschaffung und
Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen ist Angelegenheit
des Ausstellers. Der Platz darf vor dem  bekannt gegebenen Abbautermin nicht ganz oder
teilweise geräumt werden. Dies zieht eine Vertragsstrafe in der Höhe von  € 50,- nach sich.
Es ist nicht möglich, Handels- oder Bastelware anzubieten. Über eine Teilnahme entscheidet
eine Jury. Der Name des Ausstellers ist in mindestens A4 Größe am Stand auszuhängen.

WERBUNG:
In Beilagen, Sonderjournalen und Presseberichten in OÖ und angrenzend. Weiters werden
an Stellen mit hoher Frequenz Großtransparente und Banner platziert. Plakate und Folder
sind gratis. Die Ansprache des Ausstellungsbesuchers und jede Art der Werbung ist grund-
sätzlich nur innerhalb der gemieteten Fläche (Stand) erlaubt. In jedem Fall darf nur Eigen-
werbung und nicht solche für Dritte betrieben werden. Betrieb von Lautsprecheranlagen,
Radio, Musik- und Lichtbildern, Werbedurchsagen, Herumtragen von Werbeschildern,
Verteilung von Flugblättern außerhalb des Standes, Anbringung von Fahnen oder sonstigen
Dekorationen, die über den Stand hinausragen, sind nur mit Genehmigung erlaubt.

FILMEN UND FOTOGRAFIEREN:
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Ausstellungsgelände zu fotografieren und
zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller
verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht.

DATENSCHUTZ:
Der Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem Veranstalter
bekannt gegebenen persönlichen Daten vom Veranstalter laut
EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO)  
automations-unterstützt verarbeitet werden und nur für
den Zweck zur Durchführung von hochwertigen Märkten und ähnlichen Veranstalt-
ungen (z.B. Ausstellungen etc.) verwendet werden. Siehe dazu das "JA" in der der
Anmeldung, das angekreuzt werden muss, wenn Sie damit einverstanden sind
(www.sommermarkt.at/dsgvo-etc..htm)
ACHTUNG: Die Datenschutzhinweise könnten evt. noch nachgebessert werden müssen.

HAFTUNG UND VERSICHERUNG:
Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Aufsicht. Er lehnt jedoch jede Haftung für Schäden
(Bruch, Diebstahl etc.), die Personen oder Güter im Rahmen der Veranstaltung sowie
während der Auf- und Abbauarbeiten erleiden, einschließlich eventueller Verluste, aus-
drücklich ab. Der Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich des Eigentums Dritter.
Der Veranstalter übernimmt auch keinerlei Haftung für Unfälle oder Diebstahl, die Benützer
oder Besucher der Vertragsobjekte betreffen und empfiehlt zu diesem Zweck eventuell den
Abschluss einer dementsprechenden Versicherung.  Bei technischen Störungen sowie
Unterbrechungen (Strom, Wasser, etc.)  übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
Für fehlerhafte Einschaltung in offiziellen Aussendungen  bzw. Ausstellerverzeichnis kann
keine Haftung übernommen werden.
PARKPLÄTZE:
Fahrzeuge, Anhänger etc. müssen bis zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn von den
Anlieferungsparkplätzen und Zufahrten zum Ausstellungsgelände entfernt sein.
Parken ist nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt (Parkschein vom Veranstalter).

ERGÄNZUNGEN:
Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter.
Der Aussteller verpflichtet sich zur Beachtung und Befolgung aller gesetzlichen Vorschriften.
Dem Veranstalter steht in allen Räumen bzw. im Gelände der Ausstellung oder des Marktes
das Hausrecht zu. Seinen Anordnungen und denen der bevollmächtigten Organe ist unver-
züglich Folge zu leisten. Die allfällige Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser Teil-
nahmebedingungen führt nicht zu einer Unwirksamkeit der Übrigen.


VERANSTALTER: Dietachmair GmbH | Hochstraße 11/2, 4522 Sierning
Telefon 07259 / 32000-20 | Mobil: 0664 / 2743 111
Mail dj@quiqui.at | Website www.sommermarkt.at.
Weitere Infos www.sierning.com |  www.sierning.at
GERICHTSSTAND  IST 4400  STEYR


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